Keine faulen Eier im Lieferkettengesetz!

Besuch der Lübecker Initiative Lieferkettengesetz beim CDU Wahlkreisbüro

Die Bundesregierung hat am 3. März einen Entwurf für ein Lieferkettengesetz beschlossen. Doch er dieser Gesetzentwurf ist ein Papiertiger und reicht nicht aus, Menschenrechte und Umwelt wirksam zu schützen. Nach Ostern soll es Verhandlungen der Bundestagsfraktionen geben, die Änderungen am Gesetz ermöglichen.

Deshalb beteiligen sich Mitglieder der Lübecker Initiative für ein Lieferkettengesetz an der Aktion von Inkota „Keine faulen Eier im Lieferkettengesetz!“ und fordern die Lübecker Mitglieder des Bundestags dazu auf, sich für konkrete Verbesserungen einzusetzen.

„Frau Prof. Dr. Claudia Schmidtke bekommt von mir ein Ei mit einer Collage. Es sind Bilder von Kindern, die bei der Ernte, in Minen oder in der Textilindustrie arbeiten müssen und von Erwachsenen, die unter gesundheitsgefährdenden Bedingungen, zu Hungerlöhnen für unseren Konsum schuften.“ Katja Mentz von der Steuerungsgruppe Fairtrade Stadt Lübeck will mit den Fotos daran erinnern, dass ein Lieferkettengesetz besonders auch die Menschen am Anfang der Lieferkette im Fokus behalten und deren Rechte durch eine zivilrechtliche Haftungsregelung schützen muss.

Auch Horst Hesse hat im Namen von terre des hommes Lübeck ein Osterei gestaltet. Das Urgestein der Fair Trade Bewegung wird nicht müde, wenn es darum geht, globale  Gerechtigkeit und Menschenrechte einzufordern. „Das Lieferkettengesetz darf nicht hinter die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zurückfallen. Das wäre ein fatales Signal aus Deutschland.“

Gemeinsam mit Manfred Hellberg vom BUND, der sich insbesondere für einen im Gesetz verankerten, stärkeren Umweltschutz einsetzt, und Rafaela Rawinski vom Lübecker AstA wird der Eingangsbereich des CDU Wahlkreisbüros osterlich geschmückt. Die vier, die sich gemeinsam in der Lübecker Initiative Lieferkettengesetz engagieren, fordern Frau Prof. Dr. Schmidtke (CDU) dazu auf, sich vehement für Nachbesserungen im Lieferkettengesetz einzusetzen.

Ein starkes Lieferkettengesetz muss

  • für alle Unternehmen gelten, die mehr als 250 Mitarbeitende haben
  • für die gesamte Lieferkette eines Unternehmens gelten
  • die Rechte von Betroffenen durch eine zivilrechtliche Haftungsregelung schützen
  • starke umweltbezogene Sorgfaltspflichen verankern.

„Im CDU Büro war leider niemand anzutreffen. Wir hoffen, dass Frau Prof. Dr. Schmidtke auf diesem Wege unsere Nachricht erhält.“

Wer sich ebenfalls an der Aktion beteiligen möchte, findet weitere Informationen hier:

https://www.inkota.de/