„Grundsätzlich freuen wir uns, dass es mit dem Lieferkettengesetz endlich voran geht und es durchaus positive Aspekte in dem vorliegenden Entwurf gibt. Doch die Mängel wiegen schwer“, so die Sprecher*innen der Fairtrade Stadt und Lübecker Initiative für ein Lieferkettengesetz. Der Entwurf falle hinter geltende internationale Menschenrechtsstandards der Vereinten Nationen zurück.
Bundesregierung muss nachbessern
„Damit Menschenrechte und Umwelt wirksam und in der gesamten Lieferkette geschützt werden, müssen die Regierungsparteien nachbessern“, fordert Katja Mentz für die Steuerungsgruppe Fairtrade Stadt Lübeck und ruft öffentlich dazu auf, die beiden lokalen Bundestagsabgeordneten Prof. Dr. Claudia Schmidtke (CDU) und Gabriele Hiller-Ohm (SPD) über einen Link auf der Internetseite der Initiative Lieferkettengesetz anzuschreiben, damit diese sich für konkrete Verbesserungen einsetzen: https://lieferkettengesetz.de/ (auf der Seite etwas nach unten scrollen)
Menschenrechtsverletzungen konsequent verhindern
„Prinzipiell wird zwar die gesamte Wertschöpfungskette erfasst, jedoch in abgestufter Form. Bei direkten Zulieferern werden strengere Maßstäbe angelegt als am Beginn der Lieferkette. Eine Risikoanalyse muss nur dann durchgeführt werden, wenn Unternehmen „substantiierte Kenntnis“ über eine mögliche menschenrechtliche Verletzung haben“, erläutert Horst Hesse von der Lübecker Initiative Lieferkettengesetz einen der Kritikpunkte. „Wir fordern, dass eine Risikoanalyse anlassunabhängig präventiv durchgeführt werden muss und nicht erst, wenn bereits etwas passiert ist und konkrete Kenntnisse über Menschenrechtsverstöße vorliegen. Andernfalls untergräbt das Lieferkettengesetz internationale Standards wie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und sendet ein fatales Signal nach Europa.“
Umwelt schützen, Menschenrechte und Umweltschutz gehören zusammen
„Auch Umweltschutz wird in dem Gesetzentwurf unzureichend berücksichtigt“, kritisiert Manfred Hellberg von der Lübecker Initiative. „Ein Lieferkettengesetz muss die Umweltgüter eigenständig, ganzheitlich und langfristig sichern und nicht nur dann, wenn Menschenrechte unmittelbar betroffen sind. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden zum Beispiel Umweltschädigungen, die sich erst nach Jahren auf Menschen auswirken, gar nicht erfasst. Auch die Schutzgüter Klima und Biodiversität werden nicht berücksichtigt.“
Alle Unternehmen ab 250 Beschäftigten in die Pflicht nehmen
2023 soll das Lieferkettengesetz in Kraft treten und lt. Entwurf Unternehmen mit mehr als 3.000, ab 2024 mit mehr als 1.000 Beschäftigten betreffen. Davon wären im ersten Schritt rund 600 Unternehmen, ab 2024 rund 2.900 Unternehmen in Deutschland berührt. „Hier teilen wir die Kritik, dass nur nach Größe und nicht nach Risikogeschäft bewertet wird. Sehr kritisch sehen wir auch, dass das Gesetz nur für Unternehmen mit Stammsitz in Deutschland gelten soll. So wäre ein schwedisches Textilunternehmen wie H&M mit rund 450 deutschen Filialen einem Lieferkettengesetz gegenüber gar nicht verpflichtet. Und das, obwohl wir gerade in der Textilindustrie von zahlreichen Menschenrechtsverstößen wissen. Das Gesetz sollte deshalb für alle in Deutschland geschäftstätigen Unternehmen ab einer Größe von 250 Beschäftigten gelten“, schließt sich Katja Mentz den Forderungen der Bundesinitiative Lieferkettengesetz an.
Eine weitere Forderung ist die der zivilrechtlichen Klagemöglichkeit für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen im Ausland. Zwar erleichtert die Vertretungsmöglichkeit durch NGOs oder Gewerkschaften den Zugang zu Rechtsschutz für die Betroffenen, Gerichte müssen jedoch nach wie vor das geltende Recht im Ausland anwenden, wo der Schaden entstanden ist. Dies hat beispielsweise im KiK Prozess für Brandopfer einer Textilfabrik in Pakistan dazu geführt, dass bereits nach kurzer Zeit eine Verjährung in Kraft getreten ist.
In der oben genannten Online Aktion (siehe: www.lieferkettengesetz.de) werden die beiden Lübecker Bundestagsabgeordneten, Frau Prof. Dr. Schmidtke und Gabriele Hiller-Ohm dazu aufgefordert, nicht zuzulassen, dass ein deutsches Lieferkettengesetz hinter internationale Standards zurückfällt. Weiter heißt es darin: „Bitte setzen Sie sich im Bundestag dafür ein, dass das Lieferkettengesetz
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Unternehmen dazu verpflichtet, proaktiv entlang ihrer gesamten Lieferkette Menschenrechts-Risiken zu analysieren;
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die Rechte von Betroffenen durch eine zivilrechtliche Haftungsregelung stärkt;
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zum effektiven Schutz der Umwelt beiträgt;
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alle großen Unternehmen ab 250 Mitarbeiter*innen erfasst.“
„Die breite Bevölkerung lehnt Menschenrechtsverletzungen und Umweltschädigungen grundsätzlich ab und wünscht sich faire Bedingungen bei der Herstellung von Konsumgütern. Wenn die Bundesregierung es ernst meint mit dem Schutz von Menschenrechten und der Einhaltung von Umweltstandards muss beim Lieferkettengesetz dringend nachgebessert werden“, fordern die Mitglieder der Steuerungsgruppe Fairtrade Stadt und der Lübecker Initiative Lieferkettengesetz.